Re: nachträglicher Einbau Fenster


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 14 Juni, 2008 um 21:41:24

Antwort auf: Re: nachträglicher Einbau Fenster von Malte am 14 Juni, 2008 um 11:25:14:

: Die Baugenehmigungspläne von 1960 haben wir. Da waren die jetzt schon vorh. Fenster noch nicht geplant. Da wir das Haus geerbt bekommen haben und wir keine Gehnemigungsunterlagen zu den schon eingebauten Fenstern haben, gehen wir davon aus, dass der Vorbesitzer sie ohne Gehnemigung eingebaut hat. Oder die Unterlagen sind nicht vollständig?! Wir wollen ja auch nicht zum Bauamt gehen und schlafende Hunde wecken und fragen, "hey sind die Fenster vor 16 Jahren genehmigt worden?"
: Wie groß genau müssen, denn die Abstandsflächen sein?

: Vielen Dank

: Malte

... konkrete Beratung kostet Geld ...

Beim Bauamt und zur Einsicht in die Hausakte müssen Sie keine Gründe angeben. Sinnvoll wäre sich darüber zu informieren, welchen Genehmigungsstand denn die Behörde hat.
Wenn im Ursprung keine Fenster geplant waren, wird es dafür einen Grund geben, vielleicht einen Hinweis in den Unterlagen. Die Regelungen zu den Abstandflächen finden sich in der Bauordnung NRW §6. Welche Abstandflächen genau einzuhalten sind ist nur am Objekt bzw. über Pläne zu ermitteln und auch von den schon erwähnten Möglichkeiten zur Sicherung auch auf dem Nachbargrundstück abhängig.




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