Abgeschickt von Dorit am 26 August, 2004 um 10:25:15
Antwort auf: Zaun zum Nachbarn von setter am 23 August, 2004 um 23:51:09:
: Ich habe an meiner rechten Grundstücksseite einen 1,80m hohen und 6m langen Sichtschutzzaun (handelsüblich, gehobene Qualität)aus Holz gebaut.
: Mein Nachbar verlangt nun den Abriss, weil der Zaun ihm nicht gefällt und ihm die Sicht (auf mein Grundstück-woanders kann ernicht hinsehen)nimmt!
: Angeblich darf ich nur einen Zaun in Höhe von 1,25m bauen. Nachforschungen im Nachbarschaftsgesetz Land Brandenburg und in der Brandenburger Bauordnung haben mir nicht wirklich geholfen!
: Wer kann helfen? Wie hoch darf ein Zaun max. sein? Kann mein Nachbar den Abriss verlangen, weil ihm die Sicht auf mein Grundstück verwehrt wird???
: Danke!
Nach § 6 (9) BrandBauO darf die geschlossene Einfriedung ohne Grenzabstand 2 m hoch sein. Meist sind Nachbarschaftsgesetz und Bauordnung aneinander angeglichen.