Re: Verzogene Wohnugstüren


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 09 Oktober, 2008 um 21:41:56

Antwort auf: Verzogene Wohnugstüren von Jürgen am 09 Oktober, 2008 um 11:34:50:

: Hallo,

: wollte mal fragen wie weit sich Türen in einem Neubau ,ca.1 Jahr alt(Einfamilienhaus),verziehen dürfen.Giebt es da irgendwelche Bestimmungen.

: Mit freundlichen Grüssen

: Jürgen

Stellen Sie doch bitte Ihre E.-Mail ein, damit man Ihnen etwas zusenden kann.

Es wäre sehr müssig Ihnen hier die DIN Norm und deren Anwendung zu beschreiben.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich


E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de
Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.




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