Re: Gewährleistung, bzw. Mängelansprüche


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Abgeschickt von Reinartz Markus am 17 November, 2008 um 21:10:39

Antwort auf: Re: Gewährleistung, bzw. Mängelansprüche von Reinartz Markus am 17 November, 2008 um 21:07:10:

: : Sehr geehrte Damen und Herren,

: : Es wurden von einer sog. Ich-AG (Innenausbau), die seit 2 Jahren icht mehr existiert,Fliesenarbeiten in einer Wohnung durchgeführt (Verlegung auf Holzwänden, d-h. nicht starr sondern Wände arbeiten, bzw. bewegen sich bei beanspruchung). Die Arbeiten wurden vom Auftraggeber abgenommen und für gut erklärt. Die Wohnung wurde kurz darauf vom Auftraggeber verkauft. Nach nunmehr 2 Jahren nach Übernahme/Fertigstellung der Arbeiten meldet sich erstmals der neue Eigentümer und verlangt Nachbesserung, da mittlerweile einige Fugen herausgebröckelt sind. Der Aufforderung zur Nachbesserung wurde sofort nachgegangen und die defekten Fugen ausgebessert. Nach nunmehr 3 Jahren (mittlerweile auch neuer Mieter in der Wohnung), meldet der Eigentümer widerum eine Aufforderung zur Nachbesserung, da widerum einige Fugen gerissen sind bzw. bröckeln. Wie verhält es sich für den Auftragnehmer (welcher damals eine Ich-AG hatte und seit nunmehr über 2 Jahren nicht mehr Selbständig ist)? In der Rechnung wurde nichts gemäß Gewährleistung etc. vereinbart. Wie verhält es sich jetzt für den Auftragnehmer, d.h. wie lange trägt er die Gewährleistung für die ausgeführten Arbeiten und verlängert sich die Gewährleistung nach jeder Mängelanzeige widerum um weitere zwei Jahre ab Mängelanzeige oder kommt die Gewährleistung ab Mängelanzeige nur zum Stillstand und wird nach Fertigstellung der angezeigten Mängel fortgesetzt?

: : Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Rückmeldungen
: : MfG

:
: Was für einen Vertrag hatte Sie denn?

: VOB oder BGB?

: VOB 4 Jahre (seit 2006/vorher nur 2 Jahre)

: BGB 5 Jahre

: Wann wurde der Vertrag geschlossen.

:
: Sonstiger Unterschied (und meiner Auffassung nach besser für den Auftraggeber), bei VOB Vertag (4 Jahre) fängt die Haftung nach jeder Nachbesserung für dieses bemängelte und nachgebesserte Bauteil (in dem Fall die Fugen) immer wieder neu an zu laufen.


:
: Mit freundlichen Grüßen

:
: Sachverständigenbüro

: Markus Reinartz
: Freier Sachverständiger für Bauwesen

: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich

: E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

: Tel.: 02484 / 2683
: Fax: 02482 / 2583
: Handy: 0170 2940 223

: PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden

Achso,

eins noch.

Für versteckte Mängel haftet der Verursacher 3 Jahre ab dem Zeitpunkt ab dem Sie davon Kenntnis haben.

Ein Beispiel:

Wenn Sie den Mangel heute am 17.11.2008 bemerkt haben, dann haftet der Verursacher bis zum 17.11.2011.

Und so wie Sie das beschrieben haben, läuft das Ganze wohl auf einen versteckten Mangel hinaus.


Mit freundlichen Grüßen


Sachverständigenbüro

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

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53894 Mechernich

E.-Mail ReinartzMarkus@t-online.de

Tel.: 02484 / 2683
Fax: 02482 / 2583
Handy: 0170 2940 223

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keine Haftung/Gewährleistung übernommen werden




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