Re: Mietkauf


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Abgeschickt von Gurfer am 10 Maerz, 2005 um 19:51:32:

Antwort auf: Mietkauf von Privat! von Daniela am 10 Maerz, 2005 um 16:31:51:

Also vor Jahren habe ich mal über Mietkauf nachgedacht. Ganz nebenbei war das vor 50 Jahren wohl die beliebteste Kaufvarainte steht irgendwo.
Also gut. Der Restbetrag, also meist 2/3 wird über die Mietzahlung erlangt! Dabei sollte der ortsübliche Mietzins nicht Unterschritten werden.
Slebstverständlich wird die Restsumme Verzinst.
Auch die damit zusätzlich enstehened Kosten sind hier mit einzubeziehen! Der Eigentumserwerb erfolgt erst bei einzahlung der 100% Kosten! D.h. wird die Vereinbarte Mtl. Zahlung nicht wie Abgesprochen eingehalten, Verfällt die Zahlung als Tilgung und ist als reine Mietzahlung anzusehen, der Eigentumserwerb und die Übertragung kommen nicht zustande.
Zur Absicherung werden Sparverträge und Kapital/Risiko-LV genutz. Der Notar setzt eine enstprechende Vertrag auf in dem diese Optionen festgehalten werden. Eine Anzahlung von 2/3 ist aber sehr unüblich, bisher kenne ich das nur mit 10-30%! Denn im Falle des Versagens des Vertrages ist alles Futsch, bis auf die Sparverträge und LV zur Sicherung. Dann nämlich tritt die Automatische Wandlung vom Kauf zum Mietvertrag ein. Der Verkäufer kann dann neu Veräußern! Das Risiko liegt hier bei Belastung.
Den für die Dauer des vertrages ist der Käufer auch für die Instandhaltung und alle anfallendne Kosten Zuständig! Mit der Tilgung für eine evtl. Anzahlung und der Mtl. Belastung, Verkalkulieren sich sehr viel. Vorteil bei Mietkauf:
geringere monatliche Belastung, ein bissel bauliche Freiheit denn es soll ja schließlich mal "Eigentum" werden.
Die monatlichen Raten sind deshalb geringer, damit Du jeden Monat noch was auf einen Sparvertrag zurücklegen kannst. Nach Ablauf der Mietkauf-Vertragslaufzeit kannst Du dann das Haus kaufen, gezahltes wird angerechnet (ein Teil der Miete) und Du mußt aber noch den Restkaufwert sofort bezahlen. Kannst Du das dann nicht, wohnst Du weiter zur Miete. Dann ist nix mehr mit kaufen... und wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag drin steht, bekommst Du auch den Mietkauf-Anteil der monatlichen Rate nicht zurück!!! Die tun dann einfach so, als hättet Ihr immer nur zur Miete gewohnt. Schlimmstenfalls kommen dann noch Mietnachzahlungen für ein Jahr auf Euch zu, weil die normale Miete ja eigentlich höher gewesen wäre. Ein anderer Punkt sind die Eigenleistungen. Schaut im Vertrag nach, zu wieviel Tausenden Ihr jährlich verpflichtet seid. Eine kaputte Heizung kann bei Mietkauf dem zukünftigen Käufer zugemutet werden - es ist ja "schon fast" Eigentum... aber andererseits: laßt Ihr Euch was zuschulden kommen (Rohrplatzer wegen Frost und das Wasser war nicht abgedreht), dann tun sie wieder so, als wärt Ihr normale Mieter. Die müssen bei schuldhaftem Verhalten Ersatz bis zu 3 Monatsmieten leisten!!!
Auf alle Fälle solltet Ihr Euch dieses Haus vorher gut angucken und erst mal einen normalen Mietvertrag abschließen. Setzt einen Zusatz in den Vertrag "innerhalb von 12 Monaten Wechsel zu Mietkauf möglich" oder was in dieser Art.

Meine Meinung: Mietkauf nur wenn billiges Schnäppchen. Ärger immer vorprogrammiert denn Kredit ist besser abzuwickeln.



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