Abgeschickt von börnie am 04 Juni, 2009 um 15:44:48
Antwort auf: Verputzen einer Grenzwand von Torti am 17 August, 2005 um 08:15:40:
: Kann ich mich irgendwie gegen soetwas wehren?
Ich glaube nicht:
Rechtgrundlage des Nachbarn ist §903 BGB.
"Farbe" dürfte eine sog. "negative Einwirkung" sein. ( §906 BGB) Diese ist greundsätzlich nicht anwehrfähig.
Tip: Nachbar will sicher so streichen, wie auch der Rest seines Hauses gestrichen ist. Damit kennen Sie doch die Farbe ggf. schon....
mfg