Abgeschickt von Daniel Voigt am 09 November, 2004 um 17:18:19
Antwort auf: Re: Wandlung Wochendhaus zum Wohnhaus. von Karsten am 05 November, 2004 um 17:52:26:
Sehr geehrter Herr Schloetter,
die Gemeinde müsste den B-Plan zwingend ändern. Sollte auch ein Flächennutzungsplan vorhanden sein, muß auch dieser evt. im Parallelverfahren mit geändert werden. Dies bedarf der Gemehmigung der fachlichen Aufsichtsbehörde (Regierung / bzw. Regierungspräsidium) der Mittelbehörde.
Mit freundl. Grüßen
Daniel Voigt
Architekt und geprüfter Bausachverständiger