Abgeschickt von Meini am 10 November, 2004 um 20:13:04
Antwort auf: Baufirma kurz vor der Insolvenz von Thorsten Vorwerk am 03 November, 2004 um 21:45:26:
Kommt auf den Bauvertrag an, wenn der Mangel noch nicht vorhanden ist muß bis auf den Sicherheitseinbehalt ( 5% wenn vereinbart) alle erbrachten Leistungen bezahlt werden.
Unter Umständen kann der Bauträger die Gewährleistung der einzelnen Handwerksfirmen an Sie weitergeben, im einvernehmen der Handwerker. Immer Schriftlich mit Unterschriften beider Parteien.