Re: Bebauungsplan Änderung - Baufenster vergrößern


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Abgeschickt von Erich Bauer am 13 Maerz, 2005 um 10:26:24

Antwort auf: Bebauungsplan Änderung - Baufenster vergrößern von Peter am 13 Maerz, 2005 um 08:29:06:

In einem solchen Fall kann man zunächst nur seine Beteiligungsrechts nach § 3 des Baugesetzbuches wahrnehmen um die Gemeindevertretung mit möglichst überzeugenden Argumenten zu einer entsprechenden Abwägungsentscheidung zu bringen.



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