Abgeschickt von Alexandra Arndt am 18 November, 2004 um 17:13:28
kurze knappe situation: neu erbautes Haus gekauft, Grundbucheintragung läuft, heute erfahren, daß der Bauträger, in diesem Falle der Verkäufer, Insolvenz angemeldet hat. Im Vertrag gibt es keinen Punkt mit Insolvenz. Wie sollen wir uns verhalten bzgl. der Gewährleistungspflicht ? Müssen wir uns irgendwo melden, bei Insolvenzverwalter...etc. Danke für die Hilfe.
Alex