Balkon - was gilt als Balkon ?


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Abgeschickt von Ratsuchender am 13 Maerz, 2005 um 16:44:12:

2003 ließen wir von Fachleuten, ehrlich gesagt unwissentlich, ohne Baugenehmigung einen Balkon aus Holz zur vorübergehenden Nutzung. Vorübergehend deshalb, weil mit dem Kauf eines Gartens direkt am Grundstück Ende 2004 der Bedarf an einem Balkon entfällt. Geplant war für 2005 der Rückbau des Balkongeländers. Der Balkonboden soll vorerst bleiben, da bei der Entfernung häßliche Makel im neuen Hausputz entstehen. Nun haben wir nach der erfolgreichen Herausklage gegen einen Mieter unseres Hauses plötzlich wegen mehreren Kleinigkeiten Anzeigen beim Bauamt bekommen. Bis auf die Baugenehmigung für den Balkon konnten wir alles nachweisen. Müssen wir jetzt wirklich wieder Statiker, Architekt ... bezahlen für einen Balkon der keiner mehr sein soll ( wegen der Kinder wird auch noch das Fenster zum Balkon festverglast )Ab wann gilt ein Balkon als Balkon ?
Welche Strafe droht uns jetzt ?
Wir sind ratlos und obendrein extrem klamm, da der geliebte Untermieter seit Monaten keine Miete mehr zahlt und die Kredite für das Haus drücken...





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