Abgeschickt von Rainer am 05 Dezember, 2004 um 16:51:43
Wer kann mir helfen? Suche nach einer rechtsverbindlichen Definition (für NRW) für ein Doppelhaus sowie für ein Reihenhaus.
Kernfragen u.a. sind: Müssen für den Bau eines Doppelhauses zwei Grundstücke vorliegen, oder kann ein Doppelhaus auch auf einem Grundstück errichtet werden? Ab wann spricht man von einem Reihenhaus? Konkreter Fall: ein Grundstück, vier Wohneinheiten (alle mit eigener Haustür). Vermieter preist WEs per Inserat als "Einfamilien-Reihenhäuser" an, bezeichnet das Objekt offiziell jedoch als Doppelhaus, da Reihenhäuser laut B-Plan nicht gestattet sind.
Kennt sich hier jemand aus bzw. kann mir sagen, wo ich eine erklärende Definition finden kann??
Vielen Dank im Voraus!
Rainer