Abgeschickt von Karl am 19 Dezember, 2004 um 15:58:21:
Antwort auf: Leitungsrecht von Peter am 18 Dezember, 2004 um 20:31:49:
Ist ihre Leitung vertraglich oder dinglich gesichert? Mittels einer Baulast? Oder im Grundbuch als Recht eingetragen ? Um das rauszukriegen müssen Sie mal das Baulastenverzeichnis und das Grundbuch einsehen. Wenn nicht, dann wird es schwieriger!