Abgeschickt von K.D. am 13 Januar, 2005 um 07:43:03
Antwort auf: Genehmigung von Windkraftanlagen von Helena C. H. am 07 Januar, 2005 um 14:07:34:
Eine Windfarm liegt vor, wenn diese in einem sog. Eigungsgebiet liegen, in einem B- oder V+E-Plan.
Das die Einwirkungsbereiche sich überschneiden oder berühren, ist bei einem Abstand bis zur 10-fachen Höhe (Nabenhöhe + Rototradius)gegeben.
Die Genehmigungsbehörde ist je nach Verwaltungsstruktur das Landesverwaltungsamt /Regierungspräsidium oder was es da sonst noch für Namen gibt.