Abgeschickt von Chorma am 29 April, 2005 um 14:19:17
Antwort auf: verdeckte Mängel von Rainer Seehaus am 29 April, 2005 um 11:02:52:
Das hängt von den Regelungen des Vertrags, den Sie geschlossen haben, ab. Ist dort nichts ausdrücklich geregelt, so greifen die gesetzlichen Vorschriften oder die VOB/B. Nach der gesetzlichen Regelung würde die Verjährungsfrist 5 Jahre betragen. Um dies zu beurteilen, müsste ich den Vertrag einsehen.