Abgeschickt von Jachim D. am 22 Maerz, 2005 um 14:08:09
Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Mein direkter Nachbar hat auf seiner Flachdachgarage, die auf der Grundstücksgrenze steht eine Solaranlage aufstehend, quer zur Grundstücksgrenze verlaufend installiert. Die Gesamthöhe beträgt nun mehr als 4 Meter, die Standfestigkeit ist auch mehr als fragwürdig.
Ist diese Installation/Aufbau genehmigungspflichtig(BauO NW),da die Garage dirkt an mein Gartengrundstück angrenzt und ich dort keine Garage habe??
Ist der Nachbar zur Einholung einer Erlaubnis meinerseits verpflichtet??
Vielen Dank für Ihre Unterstützung