Re: Pflasterung


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Gesendet von Bauassessor am 07 Januar, 2014 um 09:27:52:

Antwort an: Re: Pflasterung posted by Kuno am 05 Januar, 2014 um 10:38:12:

Welche städtebauliche Begründung gibt es denn für die Pflasterung? In den zurückliegenden Jahren sind die meisten B-Pläne, die sehr konkrete Gestaltungsvorgaben gemacht haben, vor Gericht gescheitert, weil sie nicht ausreichend begründet waren.

Und die Festsetzung der Größe der Pflasterung halte ich für extrem konkret...

Also, falls die Behörde sich anstellt, können Sie ja mal andeuten, dass eine rechtliche Überprüfung der Festsetzung sicherlich interessant ist - vor allem, wenn es in der unmittelbaren Umgebung schon mehrere Abweichungen gibt.

: Vielen Dank für ihre Antwort Herr Hermann

: Dann verstoße ich anscheinend mit dem gewählten Pflaster gegen den B.-Plan , aber ...
: Es beruhigt , das ich mit dem Pflasterformat hier nicht allein bin . Denn die Masse hat das klinkerübliche Format 10/20 . Eine Sanktion der Eigentümer wäre somit flächendeckend in 4 Baugebieten .

: MfG Kuno





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