Re: Grundstücksvermessung Einspruchsfristen?


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Gesendet von oberh am 15 Januar, 2014 um 12:21:20:

Antwort an: Grundstücksvermessung Einspruchsfristen? posted by Tempus am 14 Januar, 2014 um 02:44:12:

Hi!

Also ich bin Vermesser - aber ich verstehe nur Bahnhof ...

Bei Straßen gibt es verschiedene Erschließungsträger.
Der Herr vom Bauamt muss also nicht zwangsläufig über alle Änderungen informiert sein.
Auf welcher Grundlage (auch Plangrundlage) hier ein Grundstückstausch angeregt worden ist, ist unklar.

Als "Sohn" werden Ihre Rechte nicht beschnitten.

Ein Possensoiel sehe ich hier bislang noch nicht.

Sorry
Olaf



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