Baurechtliche Beschränkung nur für Fremdenverkehr?


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Gesendet von Karl am 15 Januar, 2014 um 22:07:34:

Hallo,
A hat ein Ferienhaus in einem Feriendorf erworben, welches im amtlichen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan als "Sondergebiet" ausgewiesen ist. Die Gemeinde hat im Grundbuch eine Beschränkung der Nutzung nur für Fremdenverkehr freigegeben. Für den Eigentümer ist nur eine Nutzung bis 8 Wochen im Jahr gestattet. Kann hier irgendwie die Gemeinde oder das Landratsamt gegen A vorgehen, wenn dieser sein Ferienhaus als Festwohnsitz das ganze Jahr über nutzt oder es einem Dauermieter überlässt, der es das ganze Jahr über bewohnt?



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