Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse


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Gesendet von Dirk Baumeister am 24 Januar, 2014 um 10:16:45:

Antwort an: Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse posted by Bauassessor am 23 Januar, 2014 um 15:59:23:

Zunächst wäre noch die Frage zu klären, um welches Bundesland es geht.

Dann klingt das für mich sehr stark nach Antworten auf Fragen mit unterschiedlichem Schwerpunkt.

Geht es um die Zulässigkeit einer Einfriedung, können sich aus Bebauungsplan oder Orts-Satzungen Beschränkungen hinsichtlich Höhe, Material, Gestaltung usw. ergeben. (siehe auch Bauassessor)

Geht es um die Genehmigungspflicht wäre z. B. in NRW durch §65 Abs. 1 Nr. 13 geregelt, dass an öffentlichen Verkehrsflächen bei einer Höhe von mehr als 1 m eine Genehmigung eingeholt werden müsste. Hintergrund ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit z.B. Einsehbarkeit von Kurven. Genehmigungspflicht bedeutet aber nur, dass ein Prüfverfahren vorgeschrieben ist. Es bedeutet nicht, dass eine Einfriedung nicht zugelassen werden kann.

Geht es um Abstandflächen müssen die zugehörigen Regeln eingehalten werden. In NRW §6 BauO NRW, der Einfriedungen bis 2 m Höhe von den Abstandflächen freistellt.

Darüberhinaus kann sich aber aus dem Nachbarschaftsrecht eine geringere Höhe oder eine bestimmte Einfriedungsgestaltung ergeben, da diese "ortsüblich" ist.

: Hallo,

: ich befürchte, Sie müssen weiter mit den Sachbearbeitern sprechen und sich im Zweifel die Antwort schriftlich geben lassen.

: Die zulässige Höhe des Zauns KANN im Bebauungsplan bzw. in einer Gestaltungssatzung festgesetzt sein - muss aber nicht. Wenn sie nicht festgesetzt ist, ergibt sich die Höhe und Beschaffenheit aus dem Bau- und Nachbarschaftsrecht. Was für ihr Grundstück gilt, kann Ihnen am besten der entsprechende Sachbearbeiter sagen.

:
: : Hallo zusammen,

: : vielleicht kann jemand bei unserem Problem helfen:
: : Wir haben ein Eckgrundstück, dessen eine Seite sich an einer öffentlichen Strasse (blinde Strasse) befindet. Bis dato ist diese Seite mit einem 1m hohen Zaun und teilweise kurzen Hecken. Nun haben wir die Hecken abgemacht. Uns kann jeder bis ins Wohnzimmer reinschauen.
: : Wir überlegten einen Sichtschutz aufzustellen aus Lammellenzaun (Höhe 1,80) mit einer Entfernung von 1 Meter von der Grundstücksgrenze weg. Nun hören wir manchen Meinungen, dass das nicht erlaubt sei, höchsten wieder 1m hoher Zaun, ansonsten sei jede andere Höhe auch mit Entfernung zur Grenze genehmigungspflichtig etc., etc.,
: : Die Sachbearbeiter im Bauamt sind höchst unfreundlich. Geben sehr verwirrende und unschlüssige Infos. Wir möchte da nicht weiter in dem Wespennest bohren.
: : Vielleicht weiss jemand hier einen Rat oder Lösung.
: : Dafür schon vorab lieben Dank!




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