Re: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse


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Gesendet von Bauamt am 24 Januar, 2014 um 23:10:30:

Antwort an: Sichtschutz entlang öffentliche Strasse posted by Junior am 23 Januar, 2014 um 14:29:45:

Ob ein Zaun mit einer bestimmten Höhe an Ihrer Straße zulässig ist, ist eine Frage des Einzelfalls und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Falls der Zaun in Ihrem Bundesland baugenehmigungspflichtig ist, ist es noch am einfachsten. Dann können Sie einen Bauantrag stellen und bekommen eine verbindliche Entscheidung der zuständigen Behörde.

Falls der Zaun verfahrensfrei ist, ist das deutlich schwieriger. In diesem Fall sind Sie alleine verantwortlich dafür, alle baurechtlichen und sonstigen Vorschriften einzuhalten.
Da ist dann eine Frage der (Rechts-)Sicherheit, die Sie anstreben.

Am sichersten wäre es wohl einen Fachanwalt (für öffentliches Baurecht) mit einer Prüfung zu beauftragen. Der haftet dann für eine falsche Antwort.

Die Schuld bei der Behörde zu suchen ist übrigens fehl am Platz.
Wenn eine Baugenehmigung vorgeschrieben ist, müssen Sie eben einen Antrag stellen (und alle Pläne und Unterlagen liefern), damit die Behörde die Prüfung aufnimmt bzw. aufnehmen kann.

Falls keine Baugenehmigung vorgeschrieben ist, soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Baubehörde gerade keine verbindliche Prüfung vorab vornehmen. Das wurde eben gerade absichtlich in die eigenverantwortliche Hand des mündigen Bürgers gelegt.

: Hallo zusammen,

: vielleicht kann jemand bei unserem Problem helfen:
: Wir haben ein Eckgrundstück, dessen eine Seite sich an einer öffentlichen Strasse (blinde Strasse) befindet. Bis dato ist diese Seite mit einem 1m hohen Zaun und teilweise kurzen Hecken. Nun haben wir die Hecken abgemacht. Uns kann jeder bis ins Wohnzimmer reinschauen.
: Wir überlegten einen Sichtschutz aufzustellen aus Lammellenzaun (Höhe 1,80) mit einer Entfernung von 1 Meter von der Grundstücksgrenze weg. Nun hören wir manchen Meinungen, dass das nicht erlaubt sei, höchsten wieder 1m hoher Zaun, ansonsten sei jede andere Höhe auch mit Entfernung zur Grenze genehmigungspflichtig etc., etc.,
: Die Sachbearbeiter im Bauamt sind höchst unfreundlich. Geben sehr verwirrende und unschlüssige Infos. Wir möchte da nicht weiter in dem Wespennest bohren.
: Vielleicht weiss jemand hier einen Rat oder Lösung.
: Dafür schon vorab lieben Dank!





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