Re: Bauen im außenbereich?


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Gesendet von Dirk Baumeister am 05 März, 2014 um 14:33:49:

Antwort an: Re: Bauen im außenbereich? posted by Kevin am 05 März, 2014 um 06:52:34:

Umbauen und sanieren kann man alles, was zur Nutzung der Räume gemäß ihrer Genehmigung erforderlich ist.

Es stellt sich die Frage, was genehmigt ist. Denn Wohnen im Außenbereich ist nicht gleich zulässiges Wohnen im Außenbereich. Während jeder privilegiert berechtigte dort wohnen darf, dürfte aber nicht jeder dort wohnen.

Mit dem Einbau einer Heizung macht man sich also nicht strafbar investiert aber gegebenenfalls völlig umsonst.

Im empfehle daher DRINGEND vor irgendwelcher Investition (und das schließt eigentlich den Kauf mit ein) VORHER bei dem zuständigen Bauaufsichtsam mal nachzufragen, ob man in dem Gebäude überhaupt ohne Privilegierung (z. B. Landwirt oder Atomkraftwerk) dort wohnen darf.

Die tragende Wand darf man generell nur mit Genehmigung einreissen, unabhängig vom Außen-, Innen- oder Planbereich.

: Erstmal danke für die schnelle Antwort.
: Eins hab ich daraus leider nicht ganz verstanden:
: Darf man trotz des Paragraphen eine neue Heizung einbauen,
: Ein Badezimmer erstellen (Die Leitungen liegen im Nebenzimmer an die man anschließen könnte) oder sogar eine nicht tragende Wand einreißen um aus 2 kleinen Zimmern ein größeres zu machen? Darf ich Elektrik und Wasserleitungen erneuern? Oder brauch ich für alles einen Antrag bei dem ich hoffen muss, diesen auch zu erhaltenen?

: Vielen Dank,
: Gruß Kevin




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