Re: Nutzungsänderung


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Gesendet von Dirk Baumeister am 13 März, 2014 um 17:44:32:

Antwort an: Nutzungsänderung posted by Martin am 13 März, 2014 um 14:50:55:

Zunächst genehmigen Nachbarn nichts. Zumindest nicht im Baurecht.

Ob der Nachbar zustimmen muss oder nicht hängt vom Bundesland und vom herrschenden Planungsrecht ab. Wenn planungsrechtlich "geschlossen", also an der Grundstücksgrenze gebaut werden muss oder an der Grenze gebaut werden darf ist die Zustimmung des Nachbarn entbehrlich.

Wird aber hier erstmals mit einer Hauptnutzung (Wohnen) an der Grenze bebaut, müssten Abstandflächen auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen werden. Alternativ könnte auch eine Grenzbebauung zugelassen werden, wenn eine wechselseitige Bebauung durch den Nachbarn öffentlich-rechtlich gesichert wird. Manche Gemeinden erteilen mit einer Nachbarzustimmung auch eine Abweichung von dem Nachweis der Abstandflächen.


: Schön guten Tag,

: Es geht um einen Nebenbau auf unserem Grundstück.
: Er liegt direkt auf der Grundstücksgrenze und wurde 1974 ( mit Erlaubnis des damaligen Nachbarn ) gebaut, wurde auch alles vom Bauamt abgesegnet.
: Als Wirtschaftsräume deklariert, da dort früher ein kleines Geschäft drin war.

: Nun gibt es das Geschäft seit gut 12Jahren nicht mehr und wir möchten die Räumlichkeiten als Wohnraum nutzen.
: An denn Grundmauern wird nichts verändert, lediglich innen werden ein paar Wände gezogen.
: Das wir eine Nutzungsänderung beim Bauamt einreichen müssen haben wir schon in Erfahrung gebracht..doch aber der Nachbar zustimmen muss hat der Herr vom Bauamt nicht erwähnt.

: Meine Frage wäre nun ob der Nachbar einer Nutzungsänderung zustimmen muss...eigentlich nicht oder.
: Am Gebäude selbst ändert sich nichts und neue Einschränkungen entstehen ihm ja auch nicht.
: Die Grenzwand ist eine Feuerschutzwand ohne Fenster(was auch so bleibt).

: Vielen Dank





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