Re: Schlüsselfertiges Bauen: Ist Bauherr für lückenlose Überprüfung vom Werkplan verantwortlich?


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Gesendet von Bolanger am 28 März, 2014 um 18:16:09:

Antwort an: Schlüsselfertiges Bauen: Ist Bauherr für lückenlose Überprüfung vom Werkplan verantwortlich? posted by Herbert Klein am 27 März, 2014 um 13:07:58:

Hallo,

da hilft wahrscheinlich nur das lesen des Kleingedruckten. Irgendwo steht mit Sicherheit eindeutig geschrieben, welche Pläne als verbindlich gelten.
Auf einen Rechtsstreit würde ich mich bei einem solchen Fall auch nicht einlassen. Selbst wenn Sie als Bauherr prinzipiell Recht hätten würde ein Gericht wahrscheinlich zu Gunsten des Bauträgers urteilen, wenn die Korrektur des Fehlers unverhältnismäßig wäre zum Nachteil, der Ihnen entsteht. Der BU bietet ja sogar die Erstattung des Mehrpreises an.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: uns interessiert aktuell die Rechtslage in Sachen Bauherrenhaftung bei Fehlern in Werkplänen: Ein Beispiel:
: Ein Bauherr beauftragt bei seinem Bauträger in einem Raum des Hauses eine Tür mit einem vom Standard abweichenden Maß. Er bekommt dies auch mit Mehrpreis angeboten und berechnet. In den Vorentwürfen ist das abweichende Maß ebenfalls berücksichtigt. In der Werkplanung allerdings wird das abweichende Maß nicht mit übernommen, sondern wird das Standardmass ausgewiesen. Dies fällt den Bauherren nicht auf und so wird das falsche Maß gebaut.
: Der Bauträger zieht sich darauf zurück, dass der Bauherr ja den Werkplan freigegeben hat und dass jetzt nichts mehr zu ändern wäre. Er wäre aber bereit, den bereits berechneten Mehrpreis zu vergüten. Der Bauherr möchte aber keine Vergütung, sondern die breitere Tür. Wie beurteilt Ihr die Rechtslage?
: Vielen Dank vorab.

: Gruß,
: H. Klein





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