Überschreitung der Wandfläche bei Grenzbebauung


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Gesendet von Frank Schilling am 02 April, 2014 um 09:46:02:

Hallo zusammen,

wir planen einen Neubau in Baden-Württemberg und die Erstellung einer Garage direkt auf der Grenze. Da das Grundstück Hanglage aufweist, ergibt sich durch die Fundamente der Garage eine sehr große Wandfläche zum Nachbar hin, die den zulässigen Wert von 25m² (§6LBO) überschreitet.
Der Nachbar hält seinerseits den im Bebauungsplan geforderten Abstand von 2,5m mit seinem Wohnhaus ein.
Ist die Überschreitung der Wandfläche über Eintragung einer Baulast durch den Nachbarn genehmigungsfähig?

Bisher gibt es verschiede Aussagen hinsichtlich der erforderlichen Grenzabstände. Die eine Fraktion behauptet, dass es nicht möglich sei, da der Nachbar 2,5m für sein Wohngebäude + 2,5m für unsere Überschreitung Abstand halten müsste. Die andere Fraktion sagt aus, dass der Nachbar ja bereits 2,50m Abstand einhält und es sich bei der Garagenwand um eine nichtbrennbare Mauer handelt...somit müsse in der Baulast lediglich festgehalten werden, dass der Nachbar nichts genau auf die Grenze baut...

Gruß
Frank



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