Re: Nutzungsänderung F90


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Gesendet von Bauassessor am 02 April, 2014 um 11:26:35:

Antwort an: Re: Nutzungsänderung F90 posted by Günther H. am 31 März, 2014 um 17:36:30:

Was steht denn genau in der Baugenehmigung? Steht dort als Nutzung "Kunstatelier" o.ä., dann benötigen Sie eine Nutzungsänderung.

Steht da aber nur "Gewerbe" oder gar noch von der Vornutzung "Friseur", dann brauchen Sie keine Nutzungsänderung.

Gruß,

Bauassessor


: Also es handelt sich um ein Gewerberaum in Hessen, folglich ist die HBO die Rechtsgrundlage.
: Laut HBO ist die F90 Pflicht wenn es sich um eine wesentliche Nutzungsänderung handelt. Fraglich ist ob in unserem Fall dies vorliegt.





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