Re: Welche ENEV gilt bei Baugenehmigung von 2001?


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Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 03 April, 2014 um 15:29:38:

Antwort an: Welche ENEV gilt bei Baugenehmigung von 2001? posted by Frederik am 03 April, 2014 um 11:05:16:

Hallo Frederik,
wer heute baut, umbaut oder saniert,
muss ggf. auch die Anforderungen der geltenden EnEV erfüllen. Noch ist bundesweit
die Fassung von 2009 in Kraft. Ab 1.5.2014
gilt jedoch die neue EnEV 2014. Viele poten-
zielle Bauherren meinen irrtümlicherweise,
dass das Datum der Baugenehmigung be-
stimmt, welche EnEV-Fassung für ihr Bau-
vorhaben gilt. Das ist nicht korrekt.
Welche EnEV-Fassung gilt?
An dem bekannten Prinzip hat -und wird sich eigentlich auch mit der neuen EnEV 2014 nichts
ändern: Welche EnEV-Fassung für ein
Bauvorhaben gilt, hängt zunächst davon
ab, was die Landesbauordnung für Geneh-
migungen vorschreibt. Im Regelfall ist es so:
Diejenige EnEV-Fassung, die an dem Tag,
an dem der Bauherr seine Bauanzeige bei
der Baubehörde erstattet, in Kraft ist, gilt
für sein gesamtes Bauvorhaben.




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