Re: Schallleistungspegel des Bebauungsplanes


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 09 April, 2014 um 10:20:27:

Antwort an: Schallleistungspegel des Bebauungsplanes posted by weinmann am 08 April, 2014 um 20:54:34:

Guten Tag.

Die Frage lässt sich ohne genaue Kenntnis der örtlichen Situation und des Planwerks nicht seriös beantworten. Es ist allerdings - vereinfacht dargestellt - grundsätzlich möglich, dass ein Betrieb in einem Baugebiet mit festgesetztem immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel aufgrund seiner Lage auch 60, 70, 80 oder 100 db(A) auf seinem Gelände oder am Zaun emittieren kann, solange rechnerich und tatsächlich am schutzwürdigen Immissionsort (und nicht auf dem Betriebsgelände oder am Zaun) die Orientierungswerte wirksam eingehalten werden. Bei korrekter Berechnungs- und Betrachtungsweise dürfte dabei im Umkehrschluß auch der immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel eingehalten sein.
Ein immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel von 50 dB(A) bedeutet NICHT, dass der Betrieb auf dem Gelände oder am Zaun nicht mehr als 50 dB(A) emittieren darf.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther




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