Re: Wasserschaden wegen der suspekten Dachrinnenistallation des Nachbarn


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Gesendet von Bolanger am 29 Mai, 2014 um 20:42:10:

Antwort an: Wasserschaden wegen der suspekten Dachrinnenistallation des Nachbarn posted by Melanie am 27 Mai, 2014 um 17:28:41:

Hallo,

weisen Sie Ihren Nachbarn auf den Schaden hin und fordern Sie Kostenerstattung der Schadensbeseitigung.

Normalerweise muss ein Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass Niederschlagswasser nicht von seinem auf das Grundstück des Nachbarn geleitet wird. Wenn der Schaden bei ihnen im Rahmen eines üblichen und zu erwartenden Regenschauers entstanden ist, dann müsste in meinen Augen der Nachbar für den Schaden aufkommen. Sollte der Schaden allerdings im Rahmen einer unüblich starken Regengusses entstanden sein, dann kann man dem Nachbarn kein Fehlverhalten in Bezug auf seine Regenwasserableitung vorwerfen, denn einen unüblich starken Regenschauer konnte er nicht vorhersagen. In diesem Falle wäre das meiner Meinung nach ein Schaden für Ihre Versicherung. Es bliebe also zu klären, ob der Regenschauer normal war oder nicht, was man ggf. beim Wetterdienst anfragen kann. Dann wäre zu klären, ob Ihnen der Mangel an Nachbars Entwässerung bekannt war und sie ihn lange Zeit gedulet haben.

Gruß,

Bolanger


: Wir haben uns vor einiger Zeit ein Haus gekauft. Heute lief und das Wasser dann regelrecht im Haus die Wand hinunter.
: Wir haben hier Grenzbebauung und neben unserem Haus steht die Garage des Nachbarn. Der lässt nun das ganze Regenwasser von seinem 2 Familienhaus auf die Garage ablaufen und das Wasser flutet nun quasi unser Haus. Wie sollen wir am besten vorgehen? Was für Rechte haben wir?
: Ich habe bereits Bilder von der Dachrinnenkonstruktion und der Wasserflecken gemacht, damit wir auch was in der Hand haben.





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