Re: Baugenehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von Dirk Baumeister am 26 Juni, 2014 um 07:08:19:

Antwort an: Baugenehmigung posted by Lenamaus am 25 Juni, 2014 um 11:03:18:

Die Baugenehmigung ist wirksam für das Grundstück und kann von jedem ausgenuttz werden, der sich gegenüber der Behörde als Bauherr erklärt. Die bautechnischen Nachweise beziehen sich ebenfalls auf das beantragte Objekt und nicht auf den Antragsteller. Als Bauherr sollte man jedoch darauf achten, alle Original-Unterlagen zu erhalten, die zur Baugenehmigung gehören und genehmigt (gestempelt) sind. Das ist auch für die Zukunft der Nachweis der Rechtmäßigkeit des Gebäudes, vergleichbar dem Fahrzeugbrief beim Kraftfahrzeug.


: Hallo zusammen,

: ich habe da eine Frage und zwar zu folgender Problemstellung: Die Eheleute A bauen ein Haus im Rahmen eines Bauträgervertrags. Der Bauträger X GmbH verpflichtet sich eine Baugenehmigung einzuholen. Nun ist in den Akten des Bauamts eine Baugenehmigung für das Haus zu finden allerdings wurde diese von der Y GmbH beantragt und dieser auch erteilt.

: Hat dies irgendwelche rechtlichen Nachteile für A? Zumindest hat jetzt ja nur die fremde Y GmbH die Existenz schallschutztechnischer Nachweise und ähnliches gegenüber dem Bauordnungsamt versichert und nicht der Bauträger selbst. Fällt jemandem dazu etwas ein ?

: Danke für Ideen und Anregungen




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]