Re: Hausbau auf Schwagers Grundstück


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Gesendet von Dirk Baumeister am 01 Juli, 2014 um 15:21:03:

Antwort an: Hausbau auf Schwagers Grundstück posted by EinPeter am 28 Juni, 2014 um 13:48:47:

Also ich finde die Idee ziemlich abwegig ...

Die Situation wäre gegebenenfalls noch vergleichbar mit Erbbaurecht, dass eine eigene Rechtsgrundlage hat, mit der sich auseinander gesetzt werden müsste. Das Grundstück verbliebe dann im Besitz des Eigentümers wird aber über den Erbbauberechtigten genutzt. Bei Rückfall an den Eigentümer muss dieser eine Entschädigung für die auf dem Grundstück verbleibenden baulichen Anlagen zahlen.

Belastet werden kann nur das Grundstück. Eine Finanzierung für ein Gebäude zu bekommen ohne Rechte am Grundstück zu haben, halte ich für ausgeschlossen.

: Hallo,

: ich habe eine rechtliche Frage zu einem Hausbau auf dem Grundstück meines Schwagers.

: Mein Schwager besitzt ein Grundstück, möchte dieses aber derzeit nicht selbst bebauen. Ich selbst habe kein Grundstück, würde aber gerne ein Haus als Anlageobjekt bauen, mit Finanzierung und Abschreibungsmöglichkeit.

: Nun kam die Idee auf, dass ich das Haus auf Schwagers Grundstück baue und mein Schwager dort zur Miete einzieht.

: Wie kann man rein rechtlich diese Idee umsetzen? Auf der einen Seite soll das Grundstück nicht an mich verkauft werden, da dieses Kosten für Notar, Grunderwerb etc. verursacht. Ferner möchte der Schwager auch vermeiden, dass er jede Kontrolle verliert, was dort geschieht. Sein langfristiger Plan wäre ein Hausbau in 10 oder 20 Jahren oder so.

: Damit ich selbst allerdings eine Finanzierung bekomme und das Haus auch nicht vom Schwager samt Grundstück verkauft werden kann, brauche ich natürlich auch eine Art Sicherheit.

: Hat hier jemand ein paar Vorschläge, wie man einen solchen Hausbau auch mit den daraus resultierenden Besitzverhältnissen rechtlich aufziehen kann?

: Danke,

: Peter





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