Gesendet von Rainer am 10 Juli, 2014 um 15:27:07:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Haftung bei Bauschäden durch schlechte Bodenverhältnisse. Folgender fiktiver Fall: Bauherr A hat ein Grundstück und das Bodengutachten belegt schlechte Bodenverhältnisse (u.a. Setzungen möglich!). Der Bodengutachter gibt eindeutige Gründungsempfehlungen. Bauherr A möchte mit einem Generalunternehmer bauen und legt das Bodengutachten für die Planung dort vor. Nun meine Frage: sollten später Schäden durch Setzungen entstehen wer haftet dafür?
Danke Rainer