Re: Grundstückseinfahrt


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Gesendet von Bolanger am 27 Juli, 2014 um 16:47:27:

Antwort an: Grundstückseinfahrt posted by Eileen Wunderlich am 27 Juli, 2014 um 15:37:27:

Hallo,

kann man sich gütlich einigen?

Wenn nicht, dann würde ich an Ihrer Stelle erstmal Einsicht in die Vermessungsunterlagen Ihres Grundstückes nehmen um zu überprüfen, ob denn tatsächlich die 25 cm zu Ihrem Nachbarn gehören. Wenn es keine Unterlagen gibt, dann lassen Sie einen Vermesser kommen, der das überprüft. Am besten direkt einen öffentlichen, damit dessen Vermessung auch vor Gericht Bestand hat.

Wenn sich dabei dann auch herausstellt, dass die 25 cm zum Nachbarn gehören, dann würde ich mich auf einen Bestandsschutz des Wegerechtes berufen und versuchen herauszufinden, wer denn die Einfahrt gepflastert hat. Wenn das die Vorbesitzer gemacht haben, dann darf der Nachbar nicht so einfach Ihre Pflastersteine beseitigen. Er kann Sie dazu auffordern, das ganze mehrfach, müsste das bei Nichterfüllung Ihrerseits dann einklagen etc.

Ggf. können Sie auch bei Ihrer Gemeinde anfragen, ob ein längeres Abstellen eines Wohnwagens an dieser Stelle überhaupt zulässig ist ;-)

Gruß,

Bolanger

: Wir haben unser Haus mit Grundstück ca. vor 3 Jahren gekauft.Nun hat uns unser Nachbar mitgeteilt, das 25cm von der Hofauffahrt ihm gehört und er die jetzt in Anspruch nehmen müsse für seinen Wohnwagen. Somit würden wir nicht mehr mit unserem PKW in die Garage kommen und auch nicht die Einfahrt hoch. Kann er die gepflasterte Einfahrt einfach wegnehmen (25cm). Uns wurde es beim Hauskauf von niemanden mitgeteilt. Dem Vorbesitzern hat der gesagte Nachbar wohl die 25 cm geschenkt, damit sie die Auffahrt mit PKW hochkommen und in die Garage. Vielen Dank für evtl. Antworten





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