Re: verfahrensfreie Baumaßnahme Vermessungspflichtig ??


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Gesendet von Bolanger am 29 Juli, 2014 um 08:53:52:

Antwort an: verfahrensfreie Baumaßnahme Vermessungspflichtig ?? posted by Tom am 28 Juli, 2014 um 20:14:10:

Sie erwarten in einem Internetforum eine möglichst sachliche Info, damit Sie dem Katasteramt entsprechend entgegentreten können? Wenn sie dem Katasteramt tatsächlich entsprechend entgegen treten wollen dann empfehle ich Ihnen, sich die Informationen an anderer Stelle zu besorgen. Es gibt für solche Fälle eine Vielzahl fachlich versierter Personen, die dann auch namentlich greifbar sind und für ihre Auskunft geradestehen.

... un nun mal im Ernst: Rufen Sie einen Vermesser an und fragen den, ob das sein muss. Oder fragen Sie beim Katasteramt nach der Rechtgrundlage auf der diese Forderung beruht. Wenn die diese nicht nennen können, dann kann man sich immernoch querstellen. Wenn das Katasteramt Ihnen eine klare Rechtsgrundlage nennt, dann können Sie sich immernoch Gedanken machen, ob sie die Rechtmäßigkeit dieser Angabe akzeptieren oder nicht.

Gruß,

Bolanger

: Guten Tag,

: ich bekam heute Post vom Landesamt für Geoinforamtion Niedersachsen. Ich werde aufgefordert ein aufgestelltes Doppelcarport vermessen zu lassen mit der Begründung dass ich dazu verpflichtet sei.

: Für dieses Doppelcarport wurde von mir ein ordnungsgemäßer Bauantrag bereits vor Erstellung des Carports gestellt. Die Baugenehmigung konnte nicht erteilt werden, da es sich um eine verfahrensfreie Baumaßnahme nach Nr. 1 und 2 des Anhangs zu §60 Abs. der Nds. Bauorednung handele, zudem die überbauten Einstellplätze bereis 10 Jahre zuvor baurechtlich genehmigt wurden.

: Meine Frage ist jetzt, bin ich tatsächlich zur Vermessung verpflichtet ?? Das soll 300,- Euro kosten !!!

: Bitte um möglichst sachliche Info damit ich dem Katasteramt entsprechend entgegentreten kann.

: Vielen Dank
: Tom





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