Re: Definition Abfangung der Grundstücksgrenze


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Gesendet von Bolanger am 10 August, 2014 um 21:28:08:

Antwort an: Definition Abfangung der Grundstücksgrenze posted by Fragesteller am 09 August, 2014 um 22:38:39:

Hallo,

ich würde einen einfachen Blick in die Unterlagen werfen und mir ansehen, wo im Lageplan der Stellplatz verzeichnet ist und welche Höhenangaben sich dort wiederfinden. Das könnte die Antwort zur beabsichtigten Bauausführung geben, unabhängig von den Begrifflichkeiten der Abfangung und Abböschung.

Gruß,

Bolanger


: Hallo,

: wenn ein Bauträger schriftlich zusichert, dass die "Abfangung der Grundstücksgrenze [...] gemäß Kaufvertag entlang des Stellplatzes auf einer Länge von ca. 5,50 m" erfolgt, muss er dann tatsächlich die Grundstücksgrenze auf dem Niveau des Stellplatzes z.B. mit L-Steinen abfangen, oder darf er den Stellplatz etwas entfernt von der Grundstücksgrenze enden lassen (z.B. 80 cm) und dann abböschen oder Ähnliches?

: Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.





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