Re: Frage zu


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 18 August, 2014 um 13:30:49:

Antwort an: Frage zu posted by josch260367 am 15 August, 2014 um 18:07:19:

Bevor Sie sich an dem Vermesser und der Schuldzuweisung abarbeiten, sollten Sie sich zunächst einmal die Frage stellen, wer hier eigentlich mit wem welche Verträge über was für Leistungen abgeschlossen hat.
Fakt scheint doch wohl zu sein, dass das von Ihnen beauftragte Bauunternehmen Ihr Haus an die falsche Stelle gesetzt hat. Wie es dazu kam, dürfte doch wohl weniger Ihr Problem, als das des Baunternehmens sein. Da würde ich mich ausschließlich an das Bauunternehmen halten. Im Zweifelsfall wissen Sie doch gar nicht, welchen Auftrag der Vermesser konkret erhalten hat. Vielleicht wurde er ja beauftragt, genau das zu tun, was jetzt zum Problem geworden ist.

Und wie kommt bei der Konstellation der Architekt ins Spiel? Warum hat der die Abweichung von seinen Plänen nicht bemerkt, rechtzeitig gerügt oder ist eingeschritten? Oder wurde hier die Beauftragung der Bauleitung/-überwachung auf eigene Kappe eingespart? Kann es auch sein, dass die Pläne gar nicht aussagekräftig oder eindeutig waren?

Viel wichtiger als die Frage nach irgendwelchen Rechtsanwaltskosten oder Wertminderungen wäre für mich jedoch die Frage, ob für das Bauvorhaben mit der geänderten Lage überhaupt noch eine positive Baugenehmigung oder Tektur erteilt werden kann. Macht schon einen Unterschied, ob man da lustig an einem formell wie materiell illegalen Schwarzbau weiterwerkelt oder ob sich da noch was im Nachhinein retten lässt.

Fragen über Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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