Re: Stützmauer ohne Rücksprache entfernt


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Gesendet von Bolanger am 20 August, 2014 um 12:27:44:

Antwort an: Stützmauer ohne Rücksprache entfernt posted by Detlef am 20 August, 2014 um 08:25:38:

Hallo,

das hat wohl weniger mit dem Baurecht als mit dem Nachbarrecht zu tun. Verlieren Soe doch noch ein paar Worte zu den Eigentumsverhältnissen, Absprachen, Gewohnheitsrecht, ursprünglichem Geländeverlauf (wer hat wann abgegraben bzw. aufgeschüttet), dann kann man die Lage besser einschätzen.

Ihre Frage ist allerdings schnell beantwortet: Sie müssen keine Stützmauer bauen, können das Pflaster auch wegnehmen oder für eine andere Absicherung sorgen ;-)

Gruß,

Bolanger


: Unser Grundstück ist hanglagig. Wir haben das oberste Grundstück.
: Unser unterer Nachbar hat nun ohne Rücksprache die auf seinem Grundstück stehende Stützmauer oberhalb ca. 30 cm entfernt. Da ich zu Bauzeiten die Pflasterung meiner Garageneinfahrt gegen die vorhandene Stützmauer gearbeitet habe, droht diese nun abzukippen, da es sich genau um die 30 cm handelt gegen die meine Pflastersteine angearbeitet waren. Mit dem damaligen Nachbar bestand das Einverständnis die Pflasterung gegen die Stützmauer zu arbeiten.

: Ist es baurechtlich statthaft, das ursprünglich vorhandene Stützfundament abzureißen ohne für eine neue Befestigung zu sorgen. Muss ich nun meinerseits eine neue Stützmauer auf meinem Grundstück bauen?





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