Re: § 63 oder § 64 ???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]

Gesendet von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 20 August, 2014 um 23:23:06:

Antwort an: § 63 oder § 64 ??? posted by Zilmid am 20 August, 2014 um 10:22:06:

hallo Zilmid,
das regelt Ihre Bauordnung eindeutig....§ 63 gilt für Wohngebäude...und nicht für eine Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb.
Also § 64



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.baurecht.de ]