sie denken falsch


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Gesendet von Bolanger am 02 September, 2014 um 09:25:53:

Antwort an: Re: Verbundsteine an Mauer posted by Brigitte am 01 September, 2014 um 19:49:47:

Normalerweise gehört die Wand, wenn sie der Nachbar auf seinem eigenen Grundstück errichtet hat, auch ihm. Dann darf er alleine bestimmen, was mit der Wand geschieht. Stellen Sie sich vor Ihr Nachbar pinselt die Seite Ihres Autos weiß an, nur weil Sie das Auto an der Grundstücksgrenze geparkt haben... das darf er nach Ihrer Argumentation ja, denn das Auto steht an der Grenze...

Ihnen ist lediglich erlaubt, auf Ihrem Grundstück eine zweite Wand davor zu errichten und diese dann nach Ihren Wünschen zu gestalten, ohne die Wand des Nachbarn anzurühren.

Wie ich vorher schon geschrieben habe sollten Sie im Nachbarrecht Ihres Bundeslandes nachsehen. Dort steht genau drin, was mit Grenzwänden gemacht werden darf und was nicht. Lesen Sie sich das durch und wenn Sie weitere Fragen haben, dann stellen Sie diese hier im Forum.


: Normalerweise kann ich doch eine Trennwand, die die Terrasse der beiden Doppelhaushälften trennt, anstreichen bzw. verputzen. Dafür bräuchte ich doch nicht das Einverständnis der Nachbarin. Die kann mir nicht vorschreiben, welche Farbe ich nehmen darf und ob ich überhaupt streichen oder vielleicht Steine ankleben darf. Darum geht es mir.





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