Abgeschickt von K.D. am 13 Mai, 2005 um 07:34:47
Antwort auf: Grenzbebauung Reihenhaus von Silke am 09 Mai, 2005 um 21:35:00:
Gehen Sie mit einer Skizze des geplanten Anbaues und Fotos von Ihrem Gebäude und eines vom Nachbargebäude mit dem neuen Anbau zur Bauaufsichtsbehörde und lassen Sie sich dort beraten. Wenn kein B-Plan vorliegt und nach § 34 BauGB entscheiden wird, kommt es immer auf den "Bebauungskorridor" an.
Gegebenenfalls sollten Sie eine Bauvoranfrage stellen, in denen die nachbarrechtlichen Fragen aufgeworfen werden.