Re: Arbeitsweise Bauamt


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Gesendet von P. Lahm ;-) am 11 September, 2014 um 21:40:40:

Antwort an: Arbeitsweise Bauamt posted by Hergenrath am 07 August, 2014 um 13:52:08:

Wenn es zum Beispiel ein Vertrag über den Abriss eines ungenehmigten Gebäudes ist, mit dem ein langjähriger Rechtsstreit über eine Abbruchverfügung umgesetzt werden soll, dann könnte man sich tatsächlich eine jährliche Wiedervorlage vorstellen.
Dass man bei der Meldebehörde eine Notiz hinterlegt, dass bei Abmeldung eine Information fließen soll, scheint eher unwahrscheinlich.
Der empirisch häufigste Fall scheint mit zu sein, dass solche Alt-Verträge dann auffallen, wenn wieder etwas Neues auf dem Grundstück ansteht, also z.B. eine Baugenehmigung beantrag wird, sich ein Nachbar über eine Dachgaube beschwert oder auch derjenige nachfragt, der damals diesen Rechtsstreit losgetreten hat.
Üblicherweise werden solche Unterlagen in der Hausakte oder Bauakte für das betroffene Grundstück abgelegt und bei guter Aktenführung auch noch auf dem Deckel als Besonderheit kenntlich gemacht.
Und bei den Behörden, die schon komplett auf digitale Akten umgestellt haben, sollte man damit rechnen, dass sie auch eine jährliche Wiedervorlage langfristig beherrschen können.
Sprich: Verwaltungsmühlen mahlen langsam, aber gründlich.

: Nehmen wir an, es existiert ein öffentlich rechtlicher Vertrag, der seine Wirkung entfaltet, wenn Bewohner eines Hauses dort nicht mehr wohnen. Wie geht es weiter? Bekommt das Bauamt dies vom Einwohnermeldeamt gemeldet? Hat das Bauamt den Vertrag zur jährlichen überprüfung auf wiedervorlage? Zufällige Kontrolle der Akte? Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!





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