Re: Rückabwicklung von Grundstückskauf


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Gesendet von Bolanger am 18 September, 2014 um 16:07:20:

Antwort an: Re: Rückabwicklung von Grundstückskauf posted by Bauassessor am 18 September, 2014 um 14:03:38:

Hallo,

ich kann hier nur mutmaßen...

Damit würde ich mir denken, dass es nur um den Grundstückswert geht. Ich konstruiere mal den Fall, dass der Käufer ein Grundstück für 100.000 EUR gekauft hat und das Baufenster mit feinstem Marmor hat belegen lassen, was nochmal 100.000 EUR gekostet hat. Hat sich dadurch nun der Grundstückswert verdoppelt? Diese 100.000 EUR für den Marmor sind bei der Verwendung des Grundstückes in keinster Weise hilfreich... eher im Gegenteil, denn der Kram muss bei einer Bebauung sogar noch entsorgt werden.

Man wird wohl um ein objektives Wertgutachten nicht herumkommen.

Das sind aber nur Gedanken, die ich habe, welche ich nicht an Referenzen belegen kann.

Gruß,

Bolanger


: Vielen Dank - sagen wir mal so, die Gemeinde hat verschiedene Gründe, warum sie das Grundstück zurücknehmen will (der Eigentümer hat schon diverse Zugaben nicht eingehalten und die Gemeinde hat inzwischen seriösere Nachfragen für das Grundstück). Deswegen haben sich beide Seiten auf den Rückkauf / die Rückabwicklung verständigt.

: Ich war auch erstmal davon ausgegangen, dass der aktuelle Verkehrswert seitens der Gemeinde zu zahlen wäre. Jetzt hat aber der Eigentümer diverse (genehmigte) Maßnahmen durchgeführt (z.B. einen Zaun aufgestellt, oberflächliche Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt etc.), die nicht 1:1 im Verkehrswert abgebildet sind. Kann er auf eine Begleichung der ihm entstandenen Kosten bestehen?


:
: : Hallo,

: : es wäre zuerst zu klären, ob zurückgekauft werden MUSS. Normalerweise hat die Gemeinde da ein gewissen Spielraum.

: : Wenn es tatsächlich im einen Eigentümerwechsel geht, egal ob man den als Kauf oder Rückabwicklung des Kaufes betrachtet, wird man wahrscheinlich den Grundstückswert vorher und nachher vergleichen und die Differenz entsprechend mit in die Kalkulation einbeziehen. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

: : Gruß,

: : Bolanger

:
: : : Hallo,

: : : es geht um folgenden fiktiven Fall. Eine Gemeinde in NRW verkauft ein städtisches Grundstück zu günstigen Konditionen mit der Auflage, dass ein Baubeginn innerhalb von 3 Jahren erfolgen muss.

: : : Nun kann der Käufer den Termin nicht halten, so dass der Verkauf rückabgewickelt werden muss. Hat der Käufer einen Rechtsanspruch, dass ihm Kosten, die ihm in der Zwischenzeit entstanden sind (z.B. durch die Beseitigung von Altlasten), erstattet werden? Wenn ja, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage?

: : : Vielen Dank!





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