Re: Rückabwicklung von Grundstückskauf


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Gesendet von P. Lahm ;-) am 30 September, 2014 um 19:47:49:

Antwort an: Re: Rückabwicklung von Grundstückskauf posted by Bauassessor am 18 September, 2014 um 14:03:38:

"Rückabwicklung" ist da wohl ein untechnischer Begriff. In Notarverträgen werden üblicherweise präzisere Bezeichnungen gewählt, z.B. Rückkaufsrecht (evtl. mit Vorgaben zur Preisbildung), Rücktritt vom Vertrag o.ä.
Daran sollte man sich orientieren, statt ohne Vertragstext wild zu spekulieren.

: Vielen Dank - sagen wir mal so, die Gemeinde hat verschiedene Gründe, warum sie das Grundstück zurücknehmen will (der Eigentümer hat schon diverse Zugaben nicht eingehalten und die Gemeinde hat inzwischen seriösere Nachfragen für das Grundstück). Deswegen haben sich beide Seiten auf den Rückkauf / die Rückabwicklung verständigt.

: Ich war auch erstmal davon ausgegangen, dass der aktuelle Verkehrswert seitens der Gemeinde zu zahlen wäre. Jetzt hat aber der Eigentümer diverse (genehmigte) Maßnahmen durchgeführt (z.B. einen Zaun aufgestellt, oberflächliche Bodensanierungsmaßnahmen durchgeführt etc.), die nicht 1:1 im Verkehrswert abgebildet sind. Kann er auf eine Begleichung der ihm entstandenen Kosten bestehen?


:
: : Hallo,

: : es wäre zuerst zu klären, ob zurückgekauft werden MUSS. Normalerweise hat die Gemeinde da ein gewissen Spielraum.

: : Wenn es tatsächlich im einen Eigentümerwechsel geht, egal ob man den als Kauf oder Rückabwicklung des Kaufes betrachtet, wird man wahrscheinlich den Grundstückswert vorher und nachher vergleichen und die Differenz entsprechend mit in die Kalkulation einbeziehen. Ganz sicher bin ich mir allerdings nicht.

: : Gruß,

: : Bolanger

:
: : : Hallo,

: : : es geht um folgenden fiktiven Fall. Eine Gemeinde in NRW verkauft ein städtisches Grundstück zu günstigen Konditionen mit der Auflage, dass ein Baubeginn innerhalb von 3 Jahren erfolgen muss.

: : : Nun kann der Käufer den Termin nicht halten, so dass der Verkauf rückabgewickelt werden muss. Hat der Käufer einen Rechtsanspruch, dass ihm Kosten, die ihm in der Zwischenzeit entstanden sind (z.B. durch die Beseitigung von Altlasten), erstattet werden? Wenn ja, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage?

: : : Vielen Dank!





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