Re: Einbehalt von Kaufpreisrate?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Max am 14 Mai, 2005 um 08:54:30:

Antwort auf: Re: Einbehalt von Kaufpreisrate? von Caspar David Hermanns am 08 Mai, 2005 um 18:47:38:

Sehr geehrter Herr Dr. Hermanns,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Das Klima werden wir keinesfalls vergiften, wir loten derzeit unsere "Druckmittel" aus. Uns ist sehe bewusst, dass wir dem Bauträger bis zur Übergabe ausgeliefert sind.

Zwischenzeitlich wurde durch unseren Sachverständigen ein Schaden für Mängelbeseitigung bei der Kellerabdichtung in Höhe von 14.000€ beziffert.
In einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" wurde die Baugrube zugeschüttet, eine Prüfung, ob die festgestellten Mängel beseitigt wurden, wurde damit verhindert.
Der Bauträger wurde erstmal aufgefordert schriftlich

1. nachzuweisen, dass die Kellerabdichtung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (dies bezweifelt unser Sachverständiger).
und
2. einen Nachweis zu erbringen, dass die vor Verfüllung der Baugrube durch den Sachverständigen festgestellten Mängel beseitigt wurden.

Wir bezweifeln, dass dieser Nachweis in einer Form erbracht werden kann, dass dieser von unserem Gutachter akzeptiert wird.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]