Re: Gewährleistung bei einer GmbH in Liquidiation


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Gesendet von Bolanger am 06 November, 2014 um 07:55:09:

Antwort an: Re: Gewährleistung bei einer GmbH in Liquidiation posted by Klaus am 05 November, 2014 um 21:51:48:

Na da haben Sie doch dann alles, was Sie brauchen: Die IHK kann Ihnen Ihre Fragen kompetent beantworten, sogar mit Hintergrundwissen zu Ihrem Bauunternehmer. Die können Ihnen sicherlich auch einen Anwalt benennen, der sich auf dem Thema auskennt. Mit Baurecht hat das wenig zu tun ;-)

Gruß,

Bolanger

: Moment, ich habe nicht geschrieben, dass die Firma insolvent ist, nur dass diese aufgrund der Eintragungen des Handelsregisters *aufgelöst* wurde und ein Liquidator gestellt wurde (was der ehemalige Gesellschafter der GmbH in Person ist)

: Wenn dem also so ist und das Sperrjahr noch nicht vollendet ist, kann man noch die entsprechenden Ansprüche stellen soweit ich das hier richtig verstanden habe:

: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/gmbh-liquidation/index.html

: Grüße





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