Eingangstür zumauern genehmigungspflichtig?


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Gesendet von Dirk Brauer am 01 Dezember, 2014 um 14:34:53:

Hallo,

darf man eine von zwei existierenden Eingangstüren in einer Doppelhaushälfte ohne weiteres zumauern?
Greift man in das Straßenbild ein wenn man eine existierende Tür zu Straße hin zumacht, dabei selbstverständlich darauf achtet das im inneren trotzdem alle Räume auf den zweiten Ausgangsflur führen (zwecks Fluchtweg)?

Gruß
Dirk



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