Re: Scheitholzofen in einem Wintergarten


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Gesendet von Dirk Baumeister am 06 Dezember, 2014 um 15:23:25:

Antwort an: Scheitholzofen in einem Wintergarten posted by LitServ am 05 Dezember, 2014 um 17:33:32:

"unbedeutende bauliche Anlagen" habe ich in der BauO NRW nicht gefunden ... Was ich gefunden habe sind "Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude" im § 53 BauO NRW. Diese Gebäude sind aber auch nur von ganz bestimmten Regelungen der BauO ausgenommen. Abs. 2 macht dort auch schon deutlich, dass diese Gebäude keine sind, in denen Feuerstätten vorhanden sein dürfen.

Ein Wintergarten dürfte meines Erachtens aber auch generell nicht darunter fallen. Schon gar nicht wenn es sich um eine umschlossene ehemalige Veranda (Terrasse?) handelt, die der Hauptnutzung zuzuordnen ist.

Für mich klingt die Beschreibung nach genehmigungspflichtig und nur bedingt genehmigungsfähig. Am besten mal mit dem Absichten beim zuständigen Bauaufsichtsamt erkundigen.

: Darf in einen Wintergarten ein Scheitholzofen mit Abzugsrohr (durch das Dach) aufgestellt und betrieben werden?
: Wäre das genehmigungsfrei oder ist dafür die Genehmigung einer Behörde, z. B. des Bauordnungsamtes, erforderlich?
: Der Wintergarten ist als Überdachung der Veranda ausgeführt und hat eine behördliche Genehmigung als "unbedeutendende bauliche Anlage" (NRW).
: Die Genehmigung des Bezirksschornsteinfegers für einen Scheitholzofen samt Abzugsrohr kann als erteilt angenommen werden.





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