Re: sicherheitseinbehalt


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Gesendet von Biggi am 10 Dezember, 2014 um 08:00:03:

Antwort an: Re: sicherheitseinbehalt posted by Biggi am 10 Dezember, 2014 um 07:39:01:

Generell gilt: Werklohnforderungen verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch fällig wird. Fällig werden die Werklohnforderungen mit der Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem das Werk abgenommen wurde.

Indem die Parteien einen Sicherheitseinbehalt vereinbart haben, haben sie sich auch darauf verständigt, daß die Auszahlung erst erfolgen soll (Fälligkeit), wenn die fünfjährige Gewährleistungsfrist abgelaufen ist. Die fünfjährige Gewährleistungsfrist wird ebenfalls mit dem Tag der Abnahme in Gang gesetzt. Sie beginnt allerdings nicht erst am Ende des jeweiligen Jahres zu laufen sondern am Tag der Abnahme.

Folglich beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gewährleistungsfrist abläuft und der Restanspruch fällig wird, die Verjährungsfrist für den Auszahlungsanspruch des Sicherheitseinbehalts zu laufen. Damit ergibt sich bei einem BGB-Vertrag eine „Verjährungsfrist“ von ca. 8 Jahren.

Was meinen Sie genau mit 2007 fällig ?

: Wahrscheinlich ist Verjährung eingetreten. Falls ausländisches Recht zur Anwendung kommt könnte es auch anders sein.

: Bei rein deutschen Sachverhalten gilt:
: Der Sicherheitseinbehalt verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt am Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Sicherheitseinbehalt fällig wurde (§ 199 Abs. 1 BGB). Wurde der Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einbezahlt, wird er nach Ablauf der Einbehaltungsfrist fällig. Wurde der Sicherheitseinbehalt auch in der Nachfrist nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt, wird er bereits mit Ablauf der Nachfrist fällig.

: Private Schreiben hindern den Eintritt der Verjährung leider nicht.

:
: : Sehr geehrte Damen und Herren,

: : Kurze frage. Einbehalt wurde 2007 fällig von einer auslandsfirma nach aich tot stellen und im jahr viele mahle anschreibens reagiert die firma nicht. Kann sie jetzt behaupten das der einbehalt verjährt ist auch wenn sie immer wieder angeschrieben wurde und zur auszahlung gebittet wurde?

: : Vielen dank





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