Landschaftsgärtner baute über Grundstücksgrenze


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Gesendet von Michael am 21 Dezember, 2014 um 14:20:25:

Hallo,

wir haben eine DDH in Baden Württemberg die bisher 5 Jahre alleine stand und nun die 2.Hälfte angebaut wurde.
Unsere Nachbarn sind mit ihrem Hauseingang tiefer als wir, deshalb haben sie an der Grenze zu unserem Haus ca.2m tief abgegraben. Soweit kein Problem, aber.
Jetzt hat sich gezeigt, dass der Landschaftsgärtner der damals unsere Eingangstreppe gebaut hat, die Palisaden mit einer Betonschulter sicherte die aber auf dem Nachbargrundstück liegt da die Palisaden direkt an der Grenze verlaufen. Darauf hin musste der damalige LG den Beton entfernen und auch die Palisaden, da diese nun keinen Halt mehr hatten.
Die Nachbarn haben dann eine Stützmauer errichtet und mein LG die Palisaden wieder zwischen die Stützmauer eingesetzt.
Jetzt habe ich eine Rechnung vom LG bekommen in der er mir alles in Rechung stellt.
Meiner Meinung aber ist er dafür verantwortlich, da er die Befestigung der Palisaden auf dem anderen Grundstück gemacht hat.
Ich habe noch nicht mir dem LG gesprochen, da ich mich erstmal schlau machen möchte wie hier die Lage ist.
Die Rechnung beläuft sich auf 2000€.

Über weitere Meinungen würde ich mich sehr freuen.
Vielleicht kennt ja auch jemand einen Paragraph dazu.

Vielen Dank.




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