Re: Baugnehmigung erteilen ohne offentliche Sicherung des Wegerechtes


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Gesendet von H. Hallmackenreuther am 22 Januar, 2015 um 17:37:36:

Antwort an: Re: Baugnehmigung erteilen ohne offentliche Sicherung des Wegerechtes posted by marc am 22 Januar, 2015 um 12:06:56:

Nein, da schliesse ich mich 1:1 dem Herr Bauassessor an.

Die Tatsache, dass die Erschließungsproblematik in den zwei vorherigen Verfahren nicht thematisiert wurde, hilft Ihnen nicht weiter. Denn die vorherigen Genehmigungen legalisieren den problematischen Zustand ja nicht. Er ist ja auch dadurch nicht weg. Selbst ein Richter dürfte sich wohl kaum über die einschlägigen Baugesetze hinwegsetzen dürfen und eine Behörde dazu verurteilen, einen baurechtswidrigen Bescheid zu erlassen.

Eine Baugenehmigung z.B. für eine kleine Garage auf dem Grundstück legalisiert nicht den illegalen Wintergarten oder den restlichen Istzustand, der da möglicherweise seit vielen Jahren/Jahrzehnten "schwarz" herumsteht. Das wird üblicherweise gar nicht geprüft! Die Prüfung sowie die Genehmigung erstrecken sich nur auf das Beantragte!

Je nachdem, was Gegenstand der vorherigen Genehmigungen war (Kleinkram?), hat die Behörde sogar sehr effizient und richtig (und bisher auch zu Ihren Gunsten) gearbeitet und beschieden.

Insofern würde ich meine Zeit nicht darauf verwenden, die Behörde, die die Gesetze nicht gemacht hat, dazu zu verklagen einen unmöglichen Bescheid zu erlassen, sondern lieber mithilfe eines versierten Fachmanns die Zustände auf dem Baugrundstück in einer baurechtskonformen und genehmigungsfähigen Weise ordnen. Dort ist Zeit und Geld richtig aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen
H. Hallmackenreuther



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